Die Steuerbefreiung kann nur für Einkäufe in unseren physischen Stores in Barcelona und Madrid beantragt werden.
Falls du die Steuerbefreiung nicht bei deinem Kauf beantragt hast, musst du mit deinem Kaufbeleg oder deiner Bestellnummer in unseren Store zurückkommen, um das Verfahren abzuschließen.
Kunden mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln können die Steuerbefreiung auch auf Käufe in unseren SVD Stores anwenden.